Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stornierungsreglement
Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei
Abmeldung bis spätestens 60 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei
Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:
• Bis 60 Tage vor Tourantritt: 70.- Euro Bearbeitungsgebühr
• 59. bis 30. Tag vor Tourantritt: 25% des Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
• 29. bis 15. Tag vor Tourantritt: 50% des Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
• 14. bis 8. Tag vor Tourantritt: 65% des Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
• 7. bis 3. Tag vor Tourantritt: 85% des Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
• Ab 2. Tag vor Beginn 100 % des jeweiligen Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu
übernehmen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen
keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der
Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch
einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 100% des
Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen vom Bergführer Domenic Barbist
einbehalten werden.
AGB Domenic Barbist
1. Veranstalter/Vermittler
Veranstalter/Vermittler ist der staatlich geprüfte Berg- und Skiführer Domenic Barbist
mit Sitz in Haller 9, A-6672 Nesselwängle, Tirol.
2. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:
Der Bergführer Domenic Barbist erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten
für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Bergführer und den Gästen, selbst wenn
nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtung als Bergführer, einen Gast auf einer
bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des
Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Pflichten der Teilnehmer:
Die in den Programmen bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen
müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Grundsätzlich kann jeder teilnehmen, der
gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen
gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Für den Zustand und die Wartung
etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist
jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für
die geplante Tour, verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber
dem Bergführer Domenic Barbist.
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour
verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages, sich den
Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und
sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gästen
ignoriert werden, kann der Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur
Verantwortung gezogen werden. Für Schäden, die dem Gast oder Dritten aus der
Missachtung von Anordnungen des Bergführers entstehen, übernimmt der Bergführer
keine Haftung.
Ausschluss von der Tour:
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor Antritt einer Tour
davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen
entsprechend ausgerüstet sind. Der Bergführer behält sich das Recht vor, die Führung
von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den
Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars. Etwaige schon angefallene
Spesen werden dem Gast rücküberwiesen, sofern sie eingespart werden können.
Keine Erfolgsgarantie:
Es kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten
Programmziele oder Gipfels abgeben werden. Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche,
behördliche Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln und viele andere
Einflussfaktoren führen dazu, dass der angegebene Reiseverlauf nicht garantiert
werden kann. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren
Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung
von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des
Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen,
Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Bergführer.
Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz,
Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene
Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Schäden aus Verlust
oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale
Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
3. Vertragsabschluss:
Der Bergführervertrag zwischen dem Gast und dem Bergführer Domenic
Barbist kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen
Vertragsbestandteile besteht. Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer
Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die
Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln auf eigene Rechnung vermutet. Im Übrigen
haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leistung einer Bergtour mit
mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten
Hand.
Änderung des Tourenprogrammes:
Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen
unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu
erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht
vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer
garantiert werden.
Zahlungsbedingungen:
Bankverbindung: Hypo Tirol Bank, IBAN: AT42 5700 0300 5574 8702, BIC: HYPTAT22XXX
Mit der Anmeldung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20% zu leisten, die
Restzahlung hat bis spätestens 8 Tage vor Tourantritt auf dem angegebenen Konto
abzugs- und spesenfrei einzulangen. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem
Einverständnis des Bergführers kann auch Barzahlung vor Ort vor Tourantritt vereinbart
werden.
Sollte der Gast die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten leisten, obwohl der Bergführer Domenic Barbist zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist,
ist der Bergführer Domenic Barbist berechtigt, nach einer Mahnung mit Fristsetzung
und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit
Rücktrittskosten zu belasten.
4. Wechsel in der Person des Gastes:
Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das
Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen
für die Teilnahme erfüllt, nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen und die Übertragung dem Bergführer Domenic Barbist binnen
angemessener Frist vor dem Abreisetermin (jedenfalls aber 7 Tage vorher) mitgeteilt
wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie
gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch als
Gesamtschuldner. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag werden auf den
Ersatzteilnehmer überbunden, einschließlich die Anwendung gegenständlicher AGB.
Ein Ablehnen der Übertragung durch den Bergführer Domenic Barbist ist aus sachlich
gerechtfertigten Gründen möglich.
5. Mindestteilnehmerzahl:
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die
angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der
Bergführer Domenic Barbist berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom
Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe
rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht,
kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern
der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag
zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des
Bergführers Domenic Barbist besteht jedoch nicht.
6. Versicherungen:
Der Bergführer Domenic Barbist verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im
Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder
Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen
Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom
betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer
Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen. Es besteht grundsätzlich keine
Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
7. Gewährleistung:
Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen
Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle
seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine
mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der
Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht
des Gastes an den Bergführer.
Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine
Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe,
mangelnde Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
8. Schadenersatz, Haftung und Haftungsausschluss:
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden
Pflicht ist der Bergführer Domenic Barbist den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller
anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden
im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.
Der Bergführer Domenic Barbist haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit.
Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen
Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem
Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den
Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem
Gast daher vorausgesetzt.
Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und
geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine
Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein
bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine
entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches
Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem
Gast grundsätzlich dringend angeraten.
Der Bergführer Domenic Barbist kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen,
Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner
Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr,
Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner
Anmeldung ausdrücklich akzeptiert. Der Bergführer Domenic Barbist übernimmt keine
Haftung für Leistungsstörungen, die durch Witterungseinflüsse, Schneeverhältnisse,
Lawinengefahr, den Ausfall von Seilbahnen oder andere Umstände außerhalb seines
Einflussbereichs verursacht werden.
Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich jeder Gast unwiderruflich damit einverstanden,
die Anweisungen und Vorgaben des Bergführers strikt und genau zu befolgen. Den
Gästen ist zudem bewusst, dass trotz sorgfältiger Planung und genauester Befolgung
der Anweisungen das Verletzungsrisiko niemals vollständig ausgeschlossen werden
kann. Ein Verletzungs- oder gar Todesrisiko kann nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Darüber hinaus haftet der Bergführer Domenic Barbist nicht für
Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit fremden Leistungen stehen, die
lediglich vermittelt werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für indirekte
Schäden oder entgangenen Gewinn.
9. Rücktritt vom Vertrag:
Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei
Abmeldung bis spätestens 60 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei
Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:
• Bis 60 Tage vor Tourantritt: 70.- Euro Bearbeitungsgebühr
• 59. bis 30. Tag vor Tourantritt: 25% des Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
• 29. bis 15. Tag vor Tourantritt: 50% des Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
• 14. bis 8. Tag vor Tourantritt: 65% des Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
• 7. bis 3. Tag vor Tourantritt: 85% des Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
• Ab 2. Tag vor Beginn 100 % des jeweiligen Honorars, mindestens aber die
Bearbeitungsgebühr.
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu
übernehmen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen
keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der
Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch
einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 100% des
Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen vom Bergführer Domenic Barbist
einbehalten werden.
10. Rücktritt des Bergführers Domenic Barbist vor Antritt:
Muss der Bergführer Domenic Barbist aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer
Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der
gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten,
so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen
zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände,
Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc. Der über den
Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorars wird rückerstattet.
11. Rücktritt seitens des Bergführers Domenic Barbist nach Antritt der Reise:
Der Bergführer Domenic Barbist, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein
Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten
die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig
stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft,
dem Bergführer/der Alpinschule gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem
solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.
12. Änderungen des Vertrages:
Der Bergführer Domenic Barbist behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte
Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses des Bergführers liegen, zu erhöhen,
sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige
Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskosten
oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.
Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie
Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren
vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Schiführergesetz ist der Bergführer zum
Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände
eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die
Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche dem Bergführer
Domenic Barbist gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach
dem schwächsten Gast zu richten, wonach die übrigen Gäste der Unternehmung
dasselbe Schicksal teilen.
13. Auskunftserteilung an Dritte:
Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte
Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben
ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung
dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
14. Datenschutz und Werbung:
Der Bergführer Domenic Barbist ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen
der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu
speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu,
personenbezogene Daten an Teilnehmer und Unterkunft weiterzugeben. Mit der
Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos, die
von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke des
Bergführers verwendet werden dürfen.
15. Schlussbestimmungen:
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Als Gerichtsstandort
wird Innsbruck festgelegt.
